Holzdeklarationspflicht

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Holzdeklarationspflicht

Seit 2012 gilt in der Schweiz die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021).

Diese Verordnung stützt sich auf das Konsumenten­informations­gesetz (SR 944.0) und regelt die Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft bei Rund- und Rohhölzern sowie bestimmten Holzpro-dukten aus Massivholz.

Zu diesen Produkten gehören auch die von uns produzierten Profilleisten (Zolltarif 4409) sowie auch Holzrahmen (Zolltarif 4414). Ziel der Deklarationspflicht ist es, die Transparenz für Konsumenten zu erhöhen, sodass diese bewusste Kaufentscheidungen treffen können.

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2023-05-26T18:38:47+00:00